Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als festgelegt, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
1.3. Angegebene Lieferzeiten und -termine sind unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung, verursacht durch höherer Gewalt wie Krieg, Streiks, Betriebs- oder Verkehrsstörungen sowie Lieferschwierigkeiten seitens der Vorlieferanten welche auf die Herstellung bzw. den Versand einwirken, begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung damit sie Gültigkeit erlangen.
1.5. Sämtliche Arbeiten werden von Michaela Kraus mit großer Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt beziehungsweise an andere Firmen mit vergleichbarem hohen Niveau, weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
1.6. Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Eine Aufbewahrung der Daten und Negative erfolgt ohne jegliche Gewähr. Für einen Verlust der Aufnahmen durch fehlerhafte Datenträger und dgl. ist Michaela Kraus nicht haftbar.
2. Urheberrecht
2.1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Michaela Kraus gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke (geistiges Eigentum) im Sinne des Urheberrechtsgesetz handelt.
2.2. Die von Michaela Kraus hergestellten Lichtbildwerke sind grundsätzlich nur für den Eigengebrauch des Auftraggebers bestimmt.
2.3. Erteilt Michaela Kraus die Werknutzungsbewilligung an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur die einfache, nicht ausschließlich wirkende Befugnis übertragen. Alle übrigen Rechte, einschließlich des Eigentums an den Negativen, Raw-Files, bleiben bei Michaela Kraus.
2.4. Werknutzungsbewilligungen gelten erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an Michaela Kraus als erteilt.
2.5. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Zeitungen, Zeitschriften und Druckwerken, sowie auf gewerblichen und privaten Webseiten und sonstige Veröffentlichung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes mit der Nennung: © Michaela Kraus photography, zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.
2.6. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Michaela Kraus die entstandenen Bilder zu Portfoliozwecke (zB. Websites, Facebook, Werbebücher, Hochzeitsblogs,…) nutzen darf. Sollte dies nicht erwünscht, werden die Kosten auf 10% angehoben, da ein Portfolio im Bereich Fotografie wesentlich ist.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Für die Herstellung der Lichtbilder bzw. die erbrachte Dienstleistung wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen sofern Sie nicht in einer vereinbarten Pauschale enthalten sind.
3.2. Sofern kein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
3.3. Nach Bezahlung des vereinbarten Anzahlungsbetrages ist der ausgemachte Veranstaltungstermin fixiert. Der Restbetrag ist eine Woche vor dem Veranstaltungsdatum fällig.
3.4. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz verrechnet. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
3.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware oder Dienstleistung Eigentum von Michaela Kraus.
4. Rücktritt / Stornobedingungen
4.1. Ein Rücktritt von einem Auftrag erfordert die Schriftform, dies erfolgt per E-Mail an michaelakrausphotography@gmail.com.
4.2. Tritt der Kunde vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so wird die vereinbarte Anzahlung als Ausfallshonorar einbehalten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor dem Fototermin, so beträgt das Ausfallhonorar 50%, innerhalb 24 Stunden bzw. bei Hochzeitsfotografie-Aufträgen eine Woche vor dem Fototermin 100% der vereinbarten Summe. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
4.3. Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung von ihrem Auftrag zurück treten (Widerrufsrecht), sollte die Lieferung der Ware bereits erfolgt sein, so sind die Kosten der Rücksendung vom Auftraggeber zu tragen.
5. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
6. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Die Bearbeitung und Veränderung von Bildern ist strengstens untersagt.
7. Recht
7.1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland bzw. Dienstleistungen im Ausland.
7.2. Alle Nebenabsprachen zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3. Eine etwaige schriftlich vereinbarte Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.